Information zur Nachweispflicht für Personen mit Ausnahmebewilligung «klein» für Sportschützen

Information der Kantonspolizei St. Gallen:
Wie Sie sicherlich wissen, läuft in wenigen Wochen (ab 15. August 2024) bei den ersten Personen die 5-jährige Frist für die gesetzlichen Nachweise bei Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen (Schiess- oder Vereinsnachweis) aus.

Informationsschreiben KSV SG i.S. Nachweis Sportschützen

 

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