Information der Kantonspolizei St. Gallen:
Wie Sie sicherlich wissen, läuft in wenigen Wochen (ab 15. August 2024) bei den ersten Personen die 5-jährige Frist für die gesetzlichen Nachweise bei Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen (Schiess- oder Vereinsnachweis) aus.
- Merkblatt Nachweis zur Ausnahmebewilligung klein Sportschützen.pdf (sg.ch)
- Schiessnachweis 2019.pdf (sg.ch)